Klaus wird von der Firma Glonicom GmbH hergestellt. Es gelten folgende allgemeine Geschäftsbedinungen:

§0. Geltungsbereich

Diese AGBs gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Glonicom GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§1. Leistung des Auftragnehmers

Die Leistungen des Auftragnehmers werden durch Angebot des Auftragnehmers, Pflichtenheft des Auftraggebers, Rahmenvertrag, Einzelvertrag oder bestätigte Bestellung definiert.

§2. Vertragsdauer

Der Vertrag gilt bis zur Erfüllung des Vertragszwecks und kann während der Leistungszeit nur gemäß § 649 BGB vom Auftraggeber gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.

§3. Abnahme und Gefahrenübergang bei Dienstleistungen

3.1. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich die Fertigstellung der Leistungen mitzuteilen.
3.2. Verlangt der Auftragnehmer die Abnahme der Leistungen, so hat er dies ebenfalls schriftlich gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die Abnahme dann binnen einer Frist von 7 Tagen durchzuführen.
3.3. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
3.4. Eine förmliche Abnahme hat binnen einer Frist von 7 Tagen stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt.
3.5. Sofern keine Abnahme verlangt wird, gilt die Leistung mit Ablauf von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.
3.6. Die Abnahme gilt nach Ablauf von 7 Tagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat. Dies gilt nur, sofern keine Abnahme verlangt wurde und/oder keine Abnahmeverweigerung erklärt worden ist.
3.7. Die Benutzung von Teilen des Werkes zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. Die Benutzung von Teilen des Werkes durch den Auftraggeber zu anderen Zwecken, insbesondere zu Prüf- und Testzwecken, gilt als Teilabnahme gemäß den Regeln Ziffer 3.6.a. Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der vorgenannten Frist (Ziffer 3.6.) schriftlich vorzubringen.
3.8. Mit dem Tag der Abnahme geht die Gefahr vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über.

§4. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme, entweder schriftlich oder durch Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch den Anbieter. Bei Online-Bestellungen erfolgt die Annahme mit Versand einer Bestätigung oder Lieferung der Ware.

§5. Lieferung und Versand

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich zugesichert. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde informiert.

§6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

§7. Widerrufsrecht (nur für private Endverbraucher)

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten sind der separaten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

§8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Frist beginnt mit dem Tag der Abnahme des Werks. Bei Auftreten von Mängeln ist der Auftragnehmer berechtigt, mindestens 2 Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Ist die Beseitigung des Mangels unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern. Ist die Beseitigung des Mangels unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und verweigert der Auftragnehmer deswegen die Mängelbeseitigung oder schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Auftraggeber ausschließlich zur Minderung berechtigt.

§9. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, einem Organ oder sonstigem Mitarbeiter des Auftragnehmers fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last. Soweit ein sonstiger Mitarbeiter des Auftragnehmers, der nicht Organ des Auftragnehmers ist, durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursacht, haftet der Auftragnehmer lediglich maximal in Höhe der vereinbarten Netto - Vergütung.

§10. Rechnungen / Zahlungen

10.1. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber während der Herstellung des Werks Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Abschlagsrechnung aufgelisteten Leistungen und Lieferungen einschließlich des darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages verlangen. Aus geleisteten Abschlagszahlungen ist zu schließen, dass die bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Abschlagsrechnung erbrachten und in der jeweiligen Abschlagsrechnung aufgelisteten Leistungen und Lieferungen vom Auftraggeber als mangelfrei fachgerecht abgenommen worden sind, es sei denn, dass der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Abschlagsrechnung schriftlich eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer abgibt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf diese Wirkung der Abschlagszahlung in der Abschlagsrechnung hin. Von der Fertigstellung der Leistungen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber schriftlich zu unterrichten. Die Schlussrechnung muss die gesamte Leistung einschließlich aller Ergänzungen zum Gegenstand haben und ist innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Auftragnehmer-Leistung gegebenenfalls mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung dem Auftraggeber einzureichen. Die Schlussrechnung ist 7 Tage nach Zugang beim Auftraggeber in voller Höhe ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
10.2. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§11. Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist er zum Ersatz des auf dem Verzug beruhenden Schadens für vorgerichtliche Mahnauslagen verpflichtet. Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 % p. a. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bei den oben genannten Schadenspauschalen vorbehalten. Während des Verzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, jede weitere Leistung zurückzuhalten, bis der Verzug beendet ist.

§12. Ausschluss von Fremd-AGBs

Sofern von Seiten des Auftraggebers ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet werden, finden diese auf das Vertragsverhältnis keinerlei Anwendung, es sei denn, dass einzelne Bestimmungen ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer gebilligt werden. Insbesondere ist eine Bestimmung in den AGBs des Auftraggebers ausgeschlossen, wonach die AGBs des Auftragnehmers keine Geltung - auch nicht in Teilen - haben sollen.

§13. Rechtswahl

13.1. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien im sachlichen und rechtlichen Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Das gleiche gilt für alle übrigen außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien.

§14. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, Sitz des Auftragnehmers.

§15. Schriftform

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Abänderung der Schriftformklausel erfordert ihrerseits die Wahrung der Schriftform.

§16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Geltung dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Ist eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, dann ist eine dieser dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.
Bochum, 13.06.2025, Glonicom GmbH